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Mikropfähle und Anker

Mikropfähle

Mit dem Begriff Mikropfähle werden Pfähle im Durchmesser bis 300 mm bezeichnet. Als Tragglied wird häufig ein oder mehrere Gewindestähle verwendet, auch kleine Bewehrungskörbe können hier zum Einsatz kommen. Das Tragglied wird in eine Bohrung gestellt, welche mit Zementsuspension gefüllt ist. Eine besondere Herstellform ist der sogenannte Selbstbohranker. Bei diesem Pfahltyp wird das mit einem Spüldurchgang versehene Tragglied auch als Spülgestänge verwendet. Bei allen Pfahltypen dient die Zementsteinummantelung der Kraftübertragung vom Tragglied auf den Baugrund und dem Korrosionsschutz. Bei besonderen Anforderungen an den Korrosionsschutz können die Tragglieder auch verzinkt oder mit einer werkseitig aufgebrachten Zementsteinummantelung in einem Ripprohr hergestellt werden. Die Tragglieder lassen sich gut koppeln und sind damit auch unter beschränkten Höhenverhältnissen einsetzbar. Durch gezielte Verpressungen können hier hohe Druck- und /oder Zuglasten aufgenommen werden. Damit eignen sich Mikropfähle sowohl für die Verankerung von Sohlen zur Auftriebssicherung als auch für die Verankerung von Stütz- und Verbauwänden. Die Herstellung erfolgt mittels Ankerbohrgeräten und unter beschränkten Platz- und Höhenverhältnissen mittels Kleinbohrgeräten. Zum Einsatz gelangen diese Pfähle auch für Gründungen aller Art und eignen sich insbesondere bei Nachgründungen. 

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